Bundesliga: RB Leipzig steigt in Verfahren um 50+1 ein

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In der deutschen Fußballbundesliga haben sich mittlerweile schon zahlreiche Vereine für das Kartellamtsverfahren um 50+1 beiladen lassen – nun kommt offenbar auch RB Leipzig dazu. Laut kicker.de hat der Vizemeister der Vorsaison vor rund zwei Wochen einen entsprechenden Antrag gestellt.

Damit folgt RB Leizig den Konzernklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sowie der TSG Hoffenheim. Diese drei Teams haben Ausnahmen von der 50+1-Regelung erhalten, das Bundeskartellamt hatte diese Sonderregelungen kritisiert. Ende Mai hieß es in einer vorläufigen Einschätzung der Behörde: „Wenn einigen Klubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren.“

Die drei Bundesligisten hatte daraufhin eine Protestnote formuliert und sich ebenso dem Verfahren beiladen lassen, genau wie bereits zuvor der FC St. Pauli, Hannover 96, Mainz 05 und Borussia Dortmund. Mittlerweile nimmt auch der DFB teil.

Die DFL, die den Spielbetrieb der deutschen Bundesliga und der 2. Liga organisiert, hatte ein Prüfverfahren beim Kartellamt angeregt. Im Frühsommer kam die Behörde zu der Einschätzung: Grundsätzlich kann die 50+1-Regel, die den Einfluss von Investoren begrenzen soll, trotz ihres den Wettbewerb beschränkenden Charakters kartellrechtlich aufgrund der sportpolitischen Zielsetzung in Ordnung sein.

Allerdings hatte das Amt die drei genannten Ausnahmen für bedenklich erklärt. Die Kapitalgesellschaften von Wolfsburg und Leverkusen sind jeweils hundertprozentige Töchter der Volkswagen und der Bayer AG, an der Fußball-Spielbetriebs-GmbH der TSG Hoffenheim hält Dietmar Hopp 96 Prozent. Mitte Juli hatte sich die Mitgliederversammlung der DFL, also die 36 Klubs aus Bundesliga und 2. Liga, mit der vorläufigen Bewertung des Amtes befasst, aber keine Beschlüsse verabschiedet, sondern eine schriftliche Stellungnahme des DFL-Präsidiums angekündigt.

Dass RB Leipzig nun ebenfalls dem Verfahren beitritt, dürfte auch eine Reaktion auf Aussagen von Kartellamtspräsident Andreas Mundt sein. Der 61-jährige Verwaltungsjurist hatte Ende Juni via SZ erklärt: „Natürlich muss man da auch die Frage stellen, ob das denn deckungsgleich ist mit dem, was in Leipzig durch eine findige Auslegung des Vereinsrechts praktiziert wird. Das sollte meines Erachtens jetzt mitdiskutiert werden.“

Denn offiziell hält der von vielen Fan-Organisationen kritisch beäugte Klub 50+1 ein, da die Stimmenmehrheit in der RasenBallsport Leipzig GmbH formal beim e.V. liegt, obwohl ihm nur ein Prozent der Gesellschaft gehört. Allerdings gilt es als quasi unmöglich, Mitglied in dem sächsischen Verein zu werden – außer für eng mit dem Getränkehersteller Red Bull, der die weiteren 99 Prozent der GmbH hält, verbandelte Personen.

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